Der Anbieter darf personenbezogene Daten von Nutzern nur dann verarbeiten, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
In jedem Fall erteilt der Anbieter gerne Auskunft über die konkrete Rechtsgrundlage, auf der die Verarbeitung beruht, insbesondere darüber, ob die Angabe personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung oder eine Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist.
Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig festgelegt, werden personenbezogene Daten so lange verarbeitet und gespeichert, wie es der Zweck erfordert, zu dem sie erhoben wurden, und können ggf. aufgrund einer zu erfüllenden rechtlichen Verpflichtung oder basierend auf der Einwilligung des Nutzers auch länger aufbewahrt werden.
Daher gilt:
Darüber hinaus ist es dem Anbieter gestattet, personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum zu speichern, wenn der Nutzer in eine solche Verarbeitung eingewilligt hat, solange die Einwilligung nicht widerrufen wird. Darüber hinaus kann der Anbieter verpflichtet sein, personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum aufzubewahren, wenn dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf Anordnung einer Behörde erforderlich ist.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten gelöscht. Daher können das Auskunftsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht geltend gemacht werden.
Die Nutzer können bestimmte Rechte in Bezug auf ihre vom Anbieter verarbeiteten Daten ausüben.
Nutzer haben im gesetzlich zulässigen Umfang insbesondere das Recht, Folgendes zu tun:
Die Nutzer haben auch das Recht, sich über die Rechtsgrundlage der Datenübermittlung ins Ausland oder an eine internationale Organisation, die dem Völkerrecht unterliegt oder von zwei oder mehr Ländern gegründet wurde, wie beispielsweise die UNO, sowie sich über die vom Anbieter ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Daten aufklären zu lassen.